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Eine lächelnde Familie sitzt am Wohnzimmertisch und die Großmutter übergibt ihrer Tochter die Schlüssel für eine Immobilie. Dieses Bild symbolisiert die emotionale und vertrauensvolle Entscheidung, ob sie ihre Immobilie verschenken oder vererben sollen, während der Enkelsohn zuschaut.
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Immobilie verschenken oder vererben? Was ist besser?

Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung gehört in Deutschland zu den wertvollsten Gütern, die über Generationen weitergegeben werden. Angesichts steigender Immobilienpreise und strenger Finanzamts-Bewertungen stehen immer mehr Familien vor der großen Frage: Sollte man die Immobilie verschenken oder vererben? Beide Wege bieten unterschiedliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Wer hier frühzeitig strategisch plant, kann die Steuerlast für die nachfolgende Generation oft drastisch senken.

Das klassische Vererben: Einfach, aber oft teurer

Der traditionelle Weg über das klassische Testament wirkt auf den ersten Blick am unkompliziertesten: Sie bleiben bis zu Ihrem letzten Tag uneingeschränkter Eigentümer und müssen sich zu Lebzeiten um keine Verträge oder Schenkungsurkunden kümmern. Doch genau hier lauert ein großes Risiko. Da die Immobilienpreise und staatlichen Bewertungen in den letzten Jahren massiv gestiegen sind, schießt der Wert eines Hauses im plötzlichen Erbfall schnell über die gesetzlichen Freibeträge hinaus. Für die Erben wird das oft zum Albtraum: Sie müssen innerhalb kürzester Zeit immense Erbschaftsteuern an das Finanzamt überweisen – was im schlimmsten Fall sogar zu einem ungewollten Zwangsverkauf der geliebten Immobilie führen kann.

Das selbstgenutzte Familienheim als Sonderfall

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die das Vererben wieder attraktiv macht: das sogenannte Familienheim. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder die Immobilie nach Ihrem Tod für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen, bleibt dieser Erbgang unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei – und zwar unabhängig vom tatsächlichen Wert des Hauses. Für Kinder gilt hierbei allerdings eine Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter.

Die Schenkung zu Lebzeiten: Der clevere Steuertrick

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Eigentum bereits zu Lebzeiten zu übertragen, hat das einen unschlagbaren Vorteil: Sie können die gesetzlichen Freibeträge mehrfach nutzen. Das Finanzamt gewährt Kindern beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Der Clou dabei ist, dass sich diese Frist alle zehn Jahre erneuert. Bei großen Immobilienvermögen ist die Schenkung daher oft der Königsweg, um die Erbschaftssteuer legal auf Null zu senken.

Die Freibeträge auf einen Blick

Wie viel Sie steuerfrei an welchen Familienteil übertragen dürfen, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten persönlichen Freibeträge, die sowohl für Schenkungen (alle 10 Jahre) als auch im Erbfall gelten – mit einer wichtigen Ausnahme bei den Eltern:

Empfänger / VerwandtschaftsgradFreibetrag bei SchenkungFreibetrag bei Erbschaft
Ehegatten & eingetragene Lebenspartner500.000 €500.000 €
Kinder & Stiefkinder400.000 €400.000 €
Enkelkinder (wenn deren Eltern noch leben)200.000 €200.000 €
Enkelkinder (wenn deren Eltern verstorben sind)400.000 €400.000 €
Eltern & Großeltern20.000 €100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €20.000 €
Unverheiratete Partner, Freunde, andere Personen20.000 €20.000 €
Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung (2026). Da sich rechtliche Rahmenbedingungen oder die steuerliche Bewertung von Immobilien ändern können, ersetzt diese Übersicht keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung für Ihren spezifischen Fall.

Gleiche Freibeträge: Warum sich Schenken trotzdem lohnt?

Wenn Sie die Tabelle betrachten, fällt Ihnen vermutlich sofort etwas auf: Die Freibeträge für Ihre Kinder oder den Partner sind beim Schenken und Vererben exakt gleich hoch. Warum also sollte man eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen? Die Antwort liegt nicht in der Höhe des Freibetrags, sondern in zwei genialen Steuervorteilen, die Sie nur durch eine gezielte Schenkung steuern können.

Die 10-Jahres-Frist als Steuerhebel

Beim Vererben handelt es sich um ein einmaliges Ereignis – Ihren Tod. Eine Schenkung hingegen können Sie strategisch aufteilen, denn der gesetzliche Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre komplett. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro besitzen und diese an ein einziges Kind vererben, liegt der Wert weit über dem Freibetrag von 400.000 Euro. Ihr Kind müsste die restlichen 400.000 Euro voll versteuern. Verschenken Sie jedoch heute die erste Hälfte der Immobilie (400.000 Euro) und nach Ablauf von zehn Jahren die zweite Hälfte, fließt die gesamte Immobilie vollkommen steuerfrei an Ihr Kind.

Freibeträge von Vater und Mutter kombinieren

Ein riesiger Vorteil ergibt sich, wenn eine Immobilie beiden Ehepartnern (also Vater und Mutter) gemeinsam gehört. Gemäß § 16 ErbStG steht jedem Kind der Freibetrag von 400.000 Euro nämlich pro Elternteil zu. Übertragen Vater und Mutter gleichzeitig zu Lebzeiten ihre jeweiligen Anteile an das Kind, verdoppelt sich der steuerfreie Betrag auf einen Schlag auf 800.000 Euro binnen zehn Jahren. Im plötzlichen Erbfall ist diese Flexibilität oft verloren, besonders wenn das Haus nur auf einen Elternteil eingetragen war.

Den zukünftigen Wertzuwachs einfrieren

Ein weiterer, oft unterschätzter Faktor ist die Wertsteigerung von Immobilien. Das Finanzamt bewertet das Objekt immer genau zu dem Zeitpunkt, an dem es den Besitzer wechselt. Wenn Ihr Haus heute 380.000 Euro wert ist und Sie es jetzt verschenken, bleibt es unter der magischen Grenze. Vererben Sie es erst in fünfzehn oder zwanzig Jahren, ist die Immobilie durch die Inflation und Marktentwicklung vielleicht 600.000 Euro wert. In diesem Fall müsste Ihr Kind im Erbfall plötzlich 200.000 Euro versteuern. Mit einer frühzeitigen Schenkung frieren Sie den steuerlichen Wert für die Zukunft ein.

Absicherung im Alter: Nießbrauch- und Wohnrecht

Trotz aller Steuervorteile zögern viele Eigentümer verständlicherweise vor der Entscheidung, ob sie eine Immobilie verschenken oder vererben sollen. Die größte Angst ist es, im Alter die Kontrolle über das eigene Lebenswerk zu verlieren. Diese Sorge kann ich Ihnen jedoch komplett nehmen. Durch die vertragliche Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts oder eines lebenslangen Wohnrechts bleiben Sie rechtlich zu 100 Prozent abgesichert. Sie dürfen weiterhin völlig mietfrei in der Immobilie wohnen oder im Falle einer Vermietung die Mieteinnahmen für sich behalten. Das Objekt gehört dann zwar offiziell bereits den Kindern, am Hebel sitzen aber weiterhin Sie.

Fazit: Welcher Weg ist für Sie der richtige?

Ob Sie Ihre Immobilie verschenken oder vererben sollten, hängt letztendlich von Ihrem Vermögen und Ihren persönlichen Wünschen ab. Geht es um sehr wertvolle Immobilien und steht die Steuerersparnis im Vordergrund, ist die Schenkung im Zehnjahresrhythmus meist die beste Wahl. Möchten Sie maximale Sicherheit bis zum Schluss, ist das Vererben der sauberere Weg. Ich empfehle Ihnen, diesen Schritt frühzeitig zu planen und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

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